Wiederholungsrezepte
Wenn Sie nur ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen Sie dies bitte an der Anmeldung. Üblicherweise brauchen Sie dann nicht lange zu warten. Wir sind bemüht, das während des laufenden Praxisbetriebes möglichst rasch zu erledigen. Einschränkend hierzu sei erwähnt, dass Wiederholungsrezepte höchstens zweimal ohne erneute Vorstellung beim Arzt ausgestellt werden können.